Grundsätze der Zusammenarbeit und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gemeinsam erfolgreiche Arbeitswelten gestalten
Diese Grundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Work-Rebels AG und ihren Kunden.
Unser Ziel ist nicht nur die Planung und Realisierung von Arbeitswelten, sondern die Entwicklung von Lösungen, die Menschen, Organisationen und Räume nachhaltig miteinander verbinden.
Erfolgreiche Projekte entstehen durch Vertrauen, Offenheit und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Klare Verantwortlichkeiten, transparente Kommunikation und nachvollziehbare Entscheidungen schaffen die Basis dafür.
Die nachfolgenden Bestimmungen schaffen einen fairen und verlässlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit.
Unsere Grundsätze
Partnerschaft statt Auftragnehmer
Wir verstehen uns nicht als klassischer Lieferant, sondern als unabhängiger Beratungs-, Planungs- und Umsetzungspartner. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir Lösungen, die langfristig funktionieren und einen nachhaltigen Mehrwert schaffen.
Unabhängigkeit
Unsere Empfehlungen erfolgen unabhängig von Herstellern, Lieferanten oder Produkten. Jede Empfehlung orientiert sich ausschliesslich an den Anforderungen des Projekts sowie an Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung.
Transparenz
Offene Kommunikation schafft Vertrauen. Deshalb informieren wir unsere Kunden frühzeitig über Chancen, Risiken, Kostenentwicklungen und mögliche Auswirkungen auf Termine oder Projektziele.
Ebenso legen wir unsere Arbeitsweise sowie allfällige Beratungsvergütungen gegenüber Herstellern oder Lieferanten auf Wunsch transparent offen.
Nachhaltigkeit
Wir sind überzeugt, dass nachhaltige Arbeitswelten ökologisch, wirtschaftlich und sozial ausgewogen sein müssen.
Wo sinnvoll und vom Kunden gewünscht, prüfen wir den Einsatz bestehender Einrichtungen sowie die Wiederverwendung von Möbeln und Materialien (Re-Use). Damit leisten wir einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und schaffen gleichzeitig wirtschaftliche Lösungen.
Qualität
Sorgfalt, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit prägen unsere Arbeit.
Wir entwickeln Lösungen, die funktional, wirtschaftlich und gestalterisch überzeugen und den langfristigen Erfolg unserer Kunden unterstützen.
Fairness
Partnerschaft bedeutet für uns gegenseitiger Respekt und Verlässlichkeit.
Wir kommunizieren offen, handeln nachvollziehbar und suchen bei Herausforderungen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Work-Rebels AG (nachfolgend «Work Rebels») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit Beratungs-, Planungs-, Projektleitungs- und Realisierungsleistungen für Büro-, Arbeits- und Begegnungswelten.
Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern ihnen Work Rebels ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Partnerschaftliche Zusammenarbeit
2.1 Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Erfolgreiche Projekte entstehen durch eine offene, respektvolle und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Work Rebels versteht sich als unabhängiger Berater und Planungspartner und begleitet den Kunden von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Der Projekterfolg setzt voraus, dass Work Rebels frühzeitig in strategische, funktionale und wirtschaftliche Überlegungen einbezogen wird. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde, sämtliche für das Projekt relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Beide Parteien informieren sich gegenseitig frühzeitig über Umstände, welche Termine, Kosten oder die Qualität des Projekts beeinflussen können.
2.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Work Rebels sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Bewilligungen, Entscheide und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Termine. Entsteht Work Rebels dadurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach den vereinbarten Stundensätzen verrechnet werden.
2.3 Unabhängigkeit
Work Rebels berät ihre Kunden unabhängig von Herstellern, Lieferanten oder einzelnen Produkten.
Empfehlungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der Anforderungen des Projekts sowie unter Berücksichtigung von Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung.
2.4 Nachhaltigkeit
Work Rebels berücksichtigt bei Planung und Produktauswahl ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte gleichermassen.
Wo sinnvoll und vom Kunden gewünscht, werden bestehende Einrichtungen, Möbel oder Materialien in die Planung integriert oder einer Wiederverwendung (Re-Use) zugeführt.
2.5 Treuepflicht
Work Rebels strebt langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen an.
Aufträge für direkte Wettbewerber eines bestehenden Kunden werden nur übernommen, sofern dadurch keine Interessenkollision entsteht. Dabei werden insbesondere Branche, Marktgebiet, Unternehmensgrösse sowie die Art des Projekts berücksichtigt.
2.6 Vertraulichkeit
Sämtliche projektbezogenen Informationen werden von Work Rebels vertraulich behandelt.
Diese Verpflichtung gilt auch für sämtliche Mitarbeitenden sowie beigezogene Fachplaner und Partnerunternehmen.
2.7 Referenzen
Nach Abschluss eines Projekts ist Work Rebels berechtigt, das realisierte Projekt zu fotografieren und als Referenz in digitalen oder gedruckten Medien zu veröffentlichen.
Dabei werden keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder sicherheitsrelevanten Bereiche veröffentlicht.
Widerspricht der Kunde einer Referenznutzung, hat dies spätestens bei Vertragsabschluss schriftlich zu erfolgen.
3. Leistungsumfang und Projektablauf
3.1 Projektdefinition
Grundlage jedes Projekts bildet ein gemeinsam abgestimmtes Briefing oder eine Offerte.
Dieses definiert insbesondere:
- Projektziele
- Leistungsumfang
- Budget
- Termine
- Qualitätsanforderungen
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Honorarmodell
Änderungen dieser Grundlagen können Auswirkungen auf Termine und Kosten haben.
3.2 Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
Work Rebels informiert den Kunden regelmässig über den Projektstand und weist frühzeitig auf Risiken oder notwendige Entscheidungen hin.
Entscheide des Kunden erfolgen möglichst schriftlich oder per E-Mail.
3.3 Termine
Terminangaben basieren auf dem zum Zeitpunkt der Offerte bekannten Projektstand.
Sie gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten fristgerecht nachkommt und keine Ereignisse eintreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Work Rebels liegen.
3.4 Freigaben und Änderungen
Freigaben zu Planung, Materialisierung, Farben, Bemusterungen oder Ausführungsdetails erfolgen schriftlich oder per E-Mail.
Änderungen nach einer erteilten Freigabe gelten als Projektänderungen.
Work Rebels informiert den Kunden über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Kosten, Termine und Projektablauf. Zusätzlicher Aufwand wird nach den vereinbarten Honorarsätzen verrechnet.
3.5 Einsatz von Drittunternehmen
Zur Erfüllung ihrer Leistungen kann Work Rebels geeignete Fachplaner, Spezialisten, Lieferanten oder Unternehmer beiziehen.
Die Auswahl erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Liefer- und Werkverträge direkt zwischen dem Kunden und den jeweiligen Unternehmen abgeschlossen.
Work Rebels haftet für die sorgfältige Auswahl und Koordination der beigezogenen Partner, nicht jedoch für deren eigene Leistungen, Liefertermine oder Gewährleistungsverpflichtungen.
3.6 Projektunterbruch
Wird ein Projekt aus Gründen, die nicht von Work Rebels zu vertreten sind, während mehr als 60 Kalendertagen unterbrochen, ist Work Rebels berechtigt:
- die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen,
- den Projektterminplan anzupassen und
- das Honorar an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, sofern dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht.
4. Schutz von Daten und Dokumenten
4.1 Umgang mit Projektdaten
Work Rebels behandelt sämtliche projektbezogenen Daten und Unterlagen mit der erforderlichen Sorgfalt und setzt angemessene technische sowie organisatorische Massnahmen zum Schutz vor Verlust, Missbrauch oder unberechtigtem Zugriff ein.
Digitale Projektunterlagen werden während mindestens fünf Jahren nach Projektabschluss archiviert. Danach können sie ohne weitere Mitteilung gelöscht werden.
Für Daten, deren Verlust erhebliche wirtschaftliche oder betriebliche Folgen hätte, bleibt der Kunde für eine eigene Datensicherung verantwortlich.
4.2 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung und soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich bearbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
5.1 Urheberrecht
Sämtliche durch Work Rebels erstellten Konzepte, Entwürfe, Planunterlagen, Visualisierungen, Renderings, Ausschreibungen, Berechnungen, Präsentationen, Dokumentationen sowie vergleichbare Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von Work Rebels.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Work Rebels.
5.2 Nutzungsrecht
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das konkret beauftragte Projekt am vereinbarten Standort.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere den Betrieb, den Unterhalt sowie spätere Anpassungen oder Umbauten des realisierten Projekts.
5.3 Weiterverwendung
Eine Nutzung von Planunterlagen oder Konzepten für weitere Standorte, Folgeprojekte oder durch Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Work Rebels.
Eine solche Zustimmung kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
5.4 Herausgabe von Daten
Originaldateien, CAD-Daten, BIM-Modelle, bearbeitbare Visualisierungen oder andere editierbare Arbeitsdateien gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang.
Eine Herausgabe erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.5 Rechte Dritter
Der Kunde garantiert, dass sämtliche an Work Rebels übergebenen Unterlagen, Pläne, Bilder, Logos, Marken oder sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen.
Der Kunde stellt Work Rebels von sämtlichen Ansprüchen frei, welche aus einer Verletzung solcher Rechte entstehen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Honorarmodelle
Die Vergütung erfolgt gemäss Offerte oder Vertrag.
Je nach Projektumfang können insbesondere folgende Honorarmodelle vereinbart werden:
- Pauschalhonorar für klar definierte Projektphasen oder Leistungen
- Honorar nach effektivem Zeitaufwand
- Kombinationen aus Pauschal- und Aufwandhonoraren
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die in der Offerte ausgewiesenen Stundensätze.
6.2 Angebote und Kostenschätzungen
Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannten Rahmenbedingungen.
Sie sind während 60 Tagen gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Kostenschätzungen verstehen sich als Richtwerte. Abweichungen infolge geänderter Anforderungen, Marktpreise, Materialkosten, Terminverschiebungen oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.
Kostenrelevante Änderungen werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt.
6.3 Nebenkosten
Nebenkosten für Kleinauslagen, Porto, Plot-Pläne, Softwarelizenzen, Datenaustausch sowie administrative Projektleistungen werden pauschal mit 1,5 % der in Rechnung gestellten Honorarleistungen verrechnet.
Fahrtkosten, Reisespesen, Parkgebühren, Übernachtungen sowie behördliche Gebühren sind in dieser Pauschale nicht enthalten und werden zum effektiven Aufwand weiterverrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Work Rebels stellt die erbrachten Leistungen in der Regel monatlich entsprechend dem Projektfortschritt in Rechnung.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzüge zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Work Rebels berechtigt:
- Verzugszinsen von 5 % pro Jahr zu verrechnen,
- weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen und
- vereinbarte Termine entsprechend anzupassen.
6.5 Beratungsvergütungen
Work Rebels berät ihre Kunden unabhängig von Herstellern, Lieferanten und Produkten. Sämtliche Empfehlungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der projektbezogenen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung von Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung.
Für Beratungs-, Planungs-, Koordinations- oder Vertriebsleistungen, welche Work Rebels gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Fachunternehmen erbringt, kann Work Rebels von diesen eine marktübliche Beratungsvergütung erhalten.
Diese Vergütung dient der Abgeltung von Leistungen, welche dem Kunden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Sie führt weder zu höheren Preisen noch zu zusätzlichen Kosten für den Kunden und hat keinen Einfluss auf die unabhängige Beratung oder Produktauswahl.
Auf Wunsch informiert Work Rebels den Kunden transparent über die Art der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerunternehmen.
7. Projektleitung und Zusatzleistungen
Projektleitungsleistungen wie Terminplanung, Koordination von Fachplanern und Unternehmern, Qualitätssicherung, Kostenkontrolle, Baukontrollen, Teilnahme an Sitzungen sowie die Dokumentation des Projektfortschritts werden gemäss Offerte oder nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
Leistungen, die aufgrund zusätzlicher Kundenwünsche, behördlicher Auflagen, Planänderungen, Projektunterbrüchen oder unvorhersehbarer Ereignisse entstehen und nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
8. Abnahme und Gewährleistung
8.1 Projektabschluss und Abnahme
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden,
- der Kunde die Leistungen oder die realisierte Arbeitsumgebung in Gebrauch nimmt, oder
- die Schlussrechnung gestellt wurde und keine wesentlichen Mängel geltend gemacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nach Projektabschluss innert angemessener Frist zu prüfen.
Allfällige Mängel sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Projektabschluss oder Inbetriebnahme schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
8.2 Gewährleistung
Work Rebels gewährleistet die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der vertraglich vereinbarten eigenen Leistungen.
Bei berechtigten Mängeln erhält Work Rebels zunächst die Möglichkeit, diese innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Ersatz von Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.3 Produkte und Leistungen Dritter
Für Möbel, Materialien, technische Einrichtungen sowie Leistungen von Lieferanten, Herstellern oder Unternehmern gelten ausschliesslich deren jeweiligen Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen.
Work Rebels unterstützt den Kunden bei der Koordination von Garantie- oder Gewährleistungsfällen, übernimmt jedoch keine darüber hinausgehende Haftung für Leistungen Dritter.
9. Haftung
9.1 Grundsatz
Work Rebels verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und gewissenhaften Ausführung sämtlicher Leistungen.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Rechts, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.
9.2 Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Work Rebels ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung ist auf die Höhe des für das betreffende Projekt tatsächlich bezahlten Honorars beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9.3 Leistungen Dritter
Work Rebels haftet nicht für Leistungen, Liefertermine, Garantieverpflichtungen oder Vertragsverletzungen von Herstellern, Lieferanten, Fachplanern oder Unternehmern, sofern diese nicht ausdrücklich als eigene Vertragspartner von Work Rebels auftreten.
9.4 Höhere Gewalt
Work Rebels haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, welche ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Naturereignisse
- Pandemien
- behördliche Anordnungen
- Streiks
- Lieferengpässe
- Cyberangriffe
- Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen
- oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Termine angemessen.
10. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen, welche ihnen im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt während der Vertragsdauer sowie während drei Jahren nach deren Beendigung.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen:
- welche bereits öffentlich bekannt sind,
- welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen, oder
- deren Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Grundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Pfäffikon ZH, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen
Jedes Projekt ist einzigartig. Deshalb verstehen wir diese Grundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur als rechtlichen Rahmen, sondern auch als Ausdruck unserer Haltung gegenüber unseren Kunden.
Unser Ziel ist es, Arbeitswelten zu gestalten, die Menschen verbinden, Organisationen weiterentwickeln und langfristigen Mehrwert schaffen. Dieses Ziel erreichen wir durch Vertrauen, Transparenz und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zukunftsfähige Arbeitswelten zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen.
Work-Rebels AG
Version 2.0 – gültig ab 1. Juli 2026


