Dieses Dokument formuliert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute und faire Zusammenarbeit zwischen unserer Kundschaft und der Work-Rebels AG. Die Bedingungen sind damit konkret und transparent, wie es sich für eine Partnerschaft gehört.
- Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Work-Rebels AG (nachfolgend «Work Rebels») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde») bei der Konzeption, Planung und Realisierung von Büro und Arbeitsumgebungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Work Rebels ihnen schriftlich zustimmt.
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit
2.1 Beziehung auf Augenhöhe
Erfolgreiche Bürolandschaften entstehen, wenn Work Rebels frühzeitig in strategische, funktionale und wirtschaftliche Überlegungen einbezogen wird und der Kunde relevante Informationen offenlegt. Work Rebels behandelt sämtliche Informationen vertraulich.
2.2 Treuepflicht
Work Rebels strebt dauerhafte Kundenbeziehungen an. Projekte für direkte Wettbewerber eines bestehenden Kunden übernimmt Work Rebels nur, wenn keine Interessenskollision entsteht (z. B. andere Branche, andere Region oder andere Unternehmensgrösse).
2.3 Referenzen
Work Rebels darf nach Fertigstellung Projekte fotografieren und in digitalen sowie gedruckten Medien als Referenz veröffentlichen, sofern der Kunde nicht bereits bei Vertragsabschluss schriftlich widerspricht.
- Leistungsumfang und Projektablauf
3.1 Klare Ziele, Rollen, Termine
- Ziele: Schriftliches Briefing inkl. Budget, Zeit- und Qualitätsvorgaben.
- Rollen: Verbindliche Aufgabenverteilung (z. B. Planungsgenehmigungen, Entscheide zu Mustern/Mobiliar, Terminkoordination mit Bauherrschaft).
- Termine: Work Rebels nennt Lieferdaten; diese gelten, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten fristgerecht erfüllt.
3.2 Änderungen
Ändert der Kunde Ziele, Rollen oder Termine, kann Work Rebels den Mehraufwand zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnen.
3.3 Einsatz Dritter
Work Rebels darf mit Zustimmung des Kunden geeignete Drittunternehmen (z. B. Fachplaner, Möbellieferanten, Bauunternehmer) beauftragen. Work Rebels haftet für sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dritten, nicht jedoch für deren Leistungspflichten im Detail.
- Schutz von Daten und Dokumenten
Work Rebels speichert digitale Projektunterlagen strukturiert für mindestens 2 Jahre ab Projektabschluss. Für Daten, deren Verlust gravierende Folgen hätte, sorgt der Kunde für gesonderte Sicherungen.
- Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
5.1 Urheberrechte
Entwürfe, 3-D-Visualisierungen, Pläne, Renderings, Ausschreibungsunterlagen usw. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Work Rebels. Danach erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für das konkret beauftragte Projekt und den vertraglich definierten Standort.
5.2 Weiterverwendung
Eine Verwendung über das Einzelprojekt hinaus (z. B. Rollout auf andere Standorte, Weitergabe an Dritte) bedarf der schriftlichen Zustimmung von Work Rebels und kann vergütungspflichtig sein.
5.3 Fremdmaterial
Der Kunde garantiert, dass er Work Rebels nur Materialien (Logos, Fotos, Pläne etc.) übergibt, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Honorarmodelle
- Pauschalhonorar für klar spezifizierte Leistungen / Projektphasen, oder
- Aufwandshonorar nach ausgewiesenen Stundensätzen für Beratungen, Variantenstudien, Mehraufwände.
6.2 Angebote & Kostenvoranschläge
Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Offerte bekannten Rahmendaten und verstehen sich als Kostendach ±10 %. Kostenrelevante Änderungen (Materialwahl, Terminverschiebungen, Zusatzleistungen) werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt und separat offeriert.
6.3 Nebenkosten
Nebenkosten für Kleinauslagen, Porto, Plot-Pläne, Software-Lizenzen und Datenhandling werden pauschal mit 1,5 % der in Rechnung gestellten Honorarleistungen abgegolten. Fahrtkosten, Reisespesen sowie allfällige Bewilligungsgebühren sind nicht in dieser Pauschale enthalten und werden gesondert zum Selbstkostenpreis verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.4 Zahlungsziel
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Work Rebels berechtigt, Projektarbeiten auszusetzen und 5 % Verzugszins p. a. zu verlangen.
- Projektmanagement und Mehraufwand
Leistungen wie Koordination von Lieferanten, Baukontrollen, Qualitätssicherung, Termin und Kostenmanagement werden nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand abgerechnet. Dies wird in Offerten und Rechnungen separat als «Projektleitung» ausgewiesen.
- Abnahme und Gewährleistung
8.1 Abnahme
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn
- die vereinbarten Leistungen erbracht wurden und
- der Kunde die Schlussrechnung bezahlt oder
- die Immobilie/Möblierung vom Kunden in Gebrauch genommen wird.
Mängel sind innerhalb von 15 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
8.2 Gewährleistung
Work Rebels gewährleistet die fachgerechte Erbringung der eigenen Leistungen. Bei berechtigten Mängeln leistet Work Rebels Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
8.3 Hersteller Gewährleistung
Für Mobiliar, Materialien oder technische Produkte gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten.
- Haftung
Die Haftung von Work Rebels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Betrag des tatsächlich gezahlten Honorars beschränkt. Work Rebels haftet nicht für:
- Verzögerungen oder Mängel, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Lieferengpässe, behördliche Auflagen, Leistungen Dritter),
- indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn,
- Inhalte, die vom Kunden angeliefert und von diesem zu prüfen sind (z. B. rechtskonforme Nutzungsrechte, Arbeitsschutzvorgaben).
- Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen über die jeweils andere Partei während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für 3 Jahre danach vertraulich zu behandeln.
- Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Pfäffikon ZH (Bezirksgericht Pfäffikon, Kanton Zürich); es gilt schweizerisches Recht.

