Dieses Dokument formuliert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute und faire Zusammenarbeit zwischen unserer Kundschaft und der Work-Rebels AG. Die Bedingungen sind damit konkret und transparent, wie es sich für eine Partnerschaft gehört.

 

Welche Beziehung hat die Work-Rebels AG zur Kundschaft?

Eine Beziehung auf Augenhöhe.

Wir können und wollen mehr sein als blosse Zuliefernde. Das bedingt, dass sich unsere Kundschaft auch in strategische Überlegungen einbezieht und möglichst viele Informationen mit uns teilt. Dass wir diese Informationen vertraulich behandeln, versteht sich von selbst.

 

Und eine feste Beziehung.

Wir wollen, unsere Kundschaft, Sie und/oder Ihre Firma langfristig begleiten. Die Treue ist gegenseitig: Für einen Mitbewerber unseres Kunden arbeiten wir nur dann, wenn daraus keine direkte Konkurrenzsituation entsteht. Das heisst nicht, dass wir nicht zwei Unternehmen aus derselben Branche betreuen können.

 

Wir arbeiten gerne für unsere Kundschaft und sind stolz auf die Resultate.

Über Mandate und Projekte berichten wir regelmässig in unseren digitalen Medien, im Work-Rebels-Newsletter, gelegentlich auch in der Fachpresse. Bei Arbeiten, die öffentlich zugänglich sind, tun wir dies – sofern es die Kundschaft nicht ausdrücklich anders wünscht – ohne vorherige Rücksprache.

 

Worauf beruht das Teamwork mit Work-Rebels AG?

Auf drei Faktoren: klare Ziele, klare Rollen, klare Termine.

Klare Ziele bedeutet, dass wir genau verstehen wollen, was unsere Kundschaft erwartet. Ein schriftliches Briefing und persönliche Gespräche stellen dies sicher.

Klare Rollen bedeutet, dass die Aufgaben genau verteilt sind und exakt definiert ist, welche Leistungen die Work-Rebels AG erbringt und was die Kundin oder der Kunde liefert.

Klare Termine bedeutet, dass wir sagen, bis wann wir etwas liefern, und uns daran halten. Dies bedingt, dass auch die Kundin oder der Kunde seine Aufgaben termingerecht erledigt, damit sich das Projekt nicht verzögert.

Ändern sich Ziele, Rollen oder Termine im Projektverlauf, führt das in aller Regel zu einem Mehraufwand. Wenn dies durch die Kundin oder den Kunden verursacht wird, darf die Work-Rebels AG, den Aufwand in Rechnung stellen.

Je nach Aufgabe kann die Work-Rebels AG Drittparteien (Medien, Lieferanten, Freelancer, Vermarkter usw.) im Namen der Kundschaft beauftragen. Dies geschieht nur mit Ihrer Zustimmung. Die Work-Rebels AG kann ferner Drittparteien hinzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag als Unterbeauftragte arbeiten.

Alle Verpflichtungen der Work-Rebels AG gegenüber der Kundschaft gelten auch für externe Partner.

 

Wie schützt Work-Rebels AG Daten und Dokumente?

So gut wie nur möglich. Unterlagen und Daten, die Sie uns anvertrauen, behandeln wir vertraulich und geben sie nach Projektabschluss auf Wunsch gerne zurück. Digitale Dokumente von realisierten Projekten legen wir strukturiert während mindestens zwei Jahren ab, mit einem klar definierten Backup-Prozess. Der Zugriff auf unsere Server ist nur mit Passwort möglich. Einen lückenlosen Schutz können wir jedoch nicht garantieren. Bei Daten und Dokumenten, deren Verlust oder Missbrauch gravierende Folgen hätte, ist es Aufgabe der Kundschaft, einen gesonderten Schutz sicherzustellen.

 

Wie geht Work-Rebels AG mit geistigem Eigentum um?

Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte verwenden wir nur mit den nötigen Lizenzrechten. Und wir gehen davon aus, dass sich auch unsere Kundschaft an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten. Für Verletzungen von Urheberrechten durch die Kundschaft (z.B. mittels an Work-Rebels AG übergebene Vorlagen etc.) kann Work-Rebels AG nicht haftbar gemacht werden.

Die Urheberrechte für schöpferische Werke, die wir für die Kundschaft entwickeln (z.B. Konzepte, Bilder, Animationen, Datenbanken, Programme) verbleiben bei der Work-Rebels AG. Wo nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an die Kundschaft über, und zwar für den im Projekt definierten Anwendungszweck. Die Nutzungsrechte von Dritten (Models, Fotografen, Bildagenturen, Musiker, Sprecher etc.) sind gesondert zu regeln. Wird ein Konzept über diesen Rahmen weiterverwendet, ist dies nur in Absprache mit der Work-Rebels AG erlaubt und separat abzugelten. Dies gilt insbesondere bei Konzepten, die ohne Beteiligung der Work-Rebels AG realisiert werden, für nachträgliche Bearbeitungen und Weiterentwicklungen sowie bei einer Kommerzialisierung, z. B. wenn ein Kreativkonzept oder ein Quellcode an Dritte übertragen wird.

Daten, die der Work-Rebels AG im Rahmen eines Auftrags erstellt hat, stellen wir der Kundschaft auf Wunsch sowie gegen eine Entschädigung für das Datenhandling gerne zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Übertragung der Rechte geregelt und abgegolten ist.

Bei Kampagnen, die ohne weitere Agenturleistung ausserordentlich häufig oder langfristig im Einsatz bleiben, kann zusätzlich zur Entgeltung des Arbeitsaufwands eine Nutzungsgebühr vereinbart werden.

Sämtliche Rechte an Konzepten, Designs etc., die entgeltlich oder unentgeltlich durch die Work-Rebels AG erstellt, aber in der Folge nicht realisiert werden, verbleiben bei der Work-Rebels AG und dürfen ohne unser Einverständnis nicht verwendet werden. Die Work-Rebels AG hat das Recht, ein von unserer Agentur entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.

 

Wie gestaltet Work-Rebels AG Angebote und Rechnungen?

Detailliert und transparent. In Angeboten und Rechnungen führen wir unsere Leistungen einzeln auf. Für jede Leistung rechnen wir mit fixen, marktüblichen Stundensätzen, die transparent kommuniziert werden.

Unsere Kundschaft darf sich grundsätzlich auf die offerierten Kosten verlassen. Angebote, die auf Annahmen oder einem unklaren Leistungsumfang beruhen, sind als grober Richtpreis zu verstehen. Bei einzelnen Teilleistungen sind kleinere Abweichungen zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Aufwand möglich. Mehrleistungen, die von der Kundin oder dem Kunden im Projektverlauf gewünscht werden und Mehraufwand verursachen, sind separat abzugelten.

Klein- und Routineprojekte rechnen wir ohne vorgängiges Angebot nach Aufwand ab. Das gilt insbesondere für Web-Updates und Datenhandling. Bei diesen laufenden Aufträgen führen wir für jeden Kunden ein Projekt «Web-Updates» bzw. «Datenhandling».

 

Kontinuierliche Kostenkontrolle

Unsere Dienstleistungen rechnen wir monatlich nach Projektfortschritt ab.

 

Wie verrechnet Work-Rebels AG den Aufwand für Projektmanagement?

Als Fullservice-Agentur erbringt Work-Rebels AG neben den strategischen und kreativen Leistungen auch vielseitige Leistungen im Projektmanagement. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

Projektleitung: Planung und Durchführung von Briefings, Präsentationen und anderen Besprechungen (intern/extern; persönlich/telefonisch) sowie Organisation von Projektteam und Projektablauf
Beratung: Studium und Beurteilung von kundenseitigen Unterlagen sowie Empfehlungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen
Qualitätssicherung: Prüfung von Zwischen- und Endergebnissen durch die Projektleitung, inkl. Kontrolle von Lektoratskorrekturen, Übersetzungen und Gut-zum-Druck-Dokumenten
Projektkoordination: Unterstützende und koordinierende Tätigkeiten des Projektmanagements, agenturintern und im Dialog mit Kunden/Projektpartnern
Projektdokumentation: Erstellen, Aktualisieren und Bereitstellen von Terminplänen, Aktennotizen, Statusreports, Auswertungen und anderen Dokumenten
Produktionsmanagement: Evaluation, Abklärungen (Leistungen/Kosten) und Leistungsüberwachung bei Druckaufträgen und anderen externen Produktionen
Media: Mediaplanung, Abklärungen (Leistungen/Kosten) und Disposition in Werbemedien sowie ggf.

 

Briefing und Koordination mit externen Mediaagenturen

Material und Spesen: Verbrauchsmaterial, Fahrspesen, Software-Lizenzen, Archivierung/Backups, etc.

Diese Leistungen sind in unseren Angeboten und Rechnungen unter «Projektleitung» aufgeführt. Die Kalkulation des Aufwands erfolgt auf Basis der Stundenansätze.

 

Wann ist ein Projekt abgeschlossen?

Grundsätzlich dann, wenn die im Angebot vereinbarten Leistungen erbracht sind und das Ergebnis dem Kunden übergeben wurde.

Bei digitalen Medien bestätigt der Kunde den Projektabschluss entweder explizit mit einer Abnahme des Resultats oder implizit mit der Freigabe zur Online-Schaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass in der digitalen Welt eine 100 %-ige Perfektion aufgrund der technischen Entwicklung und Systemvielfalt nicht möglich ist sowie dass sich in der Leistungsvereinbarung nicht alle Eventualitäten abdecken lassen. Der Toleranzbereich richtet sich nach den jeweils vorherrschenden markt- und medienüblichen Standards. Mängel, die nachweislich durch die Work-Rebels AG verursacht wurden, sind spätestens 15 Tage nach Projektabschluss zu melden, so dass die Work-Rebels AG diese beheben kann.

 

Was passiert, wenn einmal etwas passiert?

Die Work-Rebels AG steht dafür ein, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird.

In folgenden Fällen können wir keine Haftung übernehmen:

  • Wenn der im Angebot festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis von der Kundin oder dem Kunden freigegeben wurde.
  • Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von der Work-Rebels AG verursacht wurde, zum Beispiel durch eine Druckerei, einen Hosting-Provider oder den Entwickler eines Opensource-Programms.
  • Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die von der Kundin oder dem Kunden getroffen wurde.

Eine über den Wert unserer erbrachten Dienstleistungen hinausgehende Haftung für Schäden kann die Work-Rebels AG nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich bei der Kundschaft.

Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen die Work-Rebels AG und die Kundschaft alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte in St. Gallen zuständig. Es gilt Schweizer Recht.

 

Und wo bleibt das Kleingedruckte?

Gibt es nicht. Wenn Sie in unseren Geschäftsbedingungen etwas Wichtiges vermissen, sind wir froh um den Hinweis. Individuelle Fragen zur Zusammenarbeit beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch.

 

als PDF speichern